Fast jeder kommt während seines Berufslebens unmittelbar mit dem Arbeitsrecht in Berührung. Wie das ganze Wirtschaftsleben wird dieses Rechtsgebiet zunehmend komplizierter und ist laufenden Änderungen unterworfen. Eine nicht immer hilfreiche Regelungsfreude des Gesetzgebers und die immer differenziertere Rechtsprechung der Arbeitsgerichte tun das Ihre dazu, dass nur noch Spezialisten den Überblick behalten.

Wir begleiten Sie - gleich ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer - gestaltend, vorbeugend und im Streitfall auf allen Feldern des Arbeitsrechts, wie etwa

  • Abschluss von Arbeits- und Ausbildungsverträgen
  • Gestaltung von Arbeitsbedingungen
  • Wettbewerbsverbote
  • Teilzeitarbeit
  • Mutterschutz
  • Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
  • Abmahnung und Kündigung
  • Massenentlassung
  • Kündigungsprozesse
  • Zeugnis
  • Mitbestimmung
  • Betriebsvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
  • Interessenausgleich und Sozialplan.
Gerade im Bereich des Arbeitsrechts gilt der Grundsatz "Vorbeugen ist besser als Heilen" in besonderem Maße. Gerne helfen wir Ihnen, die Chancen, Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten frühzeitig abzuklären und Ihre Vorgehensweise so zu optimieren!