Die unterschiedlichen Interessen von Mietern und Vermietern werfen im Alltag vielfältige Konflikte auf. Wer sich hierzu frühzeitig beraten lässt, kann seine Rechte am besten durchsetzen und unnötige Auseinandersetzungen vermeiden.

Im Bereich des Mietrechts beraten wir sowohl Mieter als auch Vermieter bei allen Fragen des Wohnraummietrechts und des Gewerbemietrechts. Dabei unterstützen wir unsere Mandanten während des gesamten Mietverhältnisses, von der Gestaltung und Überprüfung von Mietverträgen bis hin zur Vertretung in einem Räumungsprozess. Ebenso unterstützen wir Sie bei Fragestellungen zu den Besonderheiten des Pachtrechts.

Wohnraummietrecht

Häufige Streitfragen im Bereich des Wohnraummietrechts sind insbesondere:
  • Mietvertragsgestaltung
  • Mietminderung bei Sachmängeln
  • Schönheitsreparaturen
  • Mieterhöhungsverlangen
  • Betriebskosten
  • Modernisierungs- und Sanierungsverfahren
  • Untervermietung
  • Kündigung von Mietverhältnissen
  • Räumungsverfahren
  • Rückforderung von Kautionen
 

Gewerberaummietrecht

Im Bereich des Gewerberaummietrechts gibt es im Vergleich zum Wohnraummietrecht zusätzlich zahlreiche Besonderheiten. Da die für den Wohnraummieter entwickelten Schutzvorschriften hier entfallen, kommt gerade der Gestaltung von Gewerberaummietverträgen besondere Bedeutung zu.

Für den Mieter ist der langfristige Bestandsschutz seines Gewerberaummietvertrages oftmals wichtiger als der Schutz seiner Wohnung, da er mit dem Verlust seines Gewerberaumes Gefahr läuft, seine wirtschaftliche Existenz zu verlieren.

Formverstöße beim Abschluss von Gewerberaummietverträgen können erhebliche ungewollte Konsequenzen haben. Sowohl Mieter als auch Vermieter sollten sich daher gerade in diesem Bereich durch eine ausführliche Beratung und einen für sie maßgeschneiderten Vertrag absichern.

 

Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Eigentümer einer WEG- Gemeinschaft untereinander und zu ihrem Verwalter.

Gerade in diesem Bereich ist es wichtig, seine Rechte und Pflichten genau zu kennen. Denn die Mitglieder einer Wohnungseigentumsgemeinschaft müssen oft über Jahre hinweg miteinander auskommen. Die Herbeiführung eines sinnvollen Interessenausgleiches im Rahmen einer umfassenden Beratung steht daher auch hier im Mittelpunkt unserer Tätigkeit.

Häufige Streitfragen im Wohnungseigentumsrecht ergeben sich im Hinblick auf Beschlüsse der Eigentümerversammlung, die Ausübung des Sonder- und Gemeinschaftseigentums, die Pflichten des Verwalters oder in Wohngeldverfahren.